Ungedeckte Leerverkäufe zukünftig in Deutschland verboten
In dieser Woche wurde vom Bundeskabinett der “Entwurf für ein Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte” beschlossen. Das bedeutet, dass in Zukunft ungedeckte Leerverkäufe mit deutschen Aktien und Staatsanleihen untersagt sind. Damit folgt die Bundesregierung der im Mai verkündeten Beschluss der deutschen Börsenaufsicht.
Ungedeckte Leerverkäufe ermöglichen es, in kurzer Zeit eine große Zahl von Wertpapieren zu verkaufen, ohne dass diese zuvor durch ein mit Kosten verbundenes Wertpapierleihgeschäft beschafft werden müssen. Dadurch kann starker Druck auf die Kurse entstehen. Es ist damit auch grundsätzlich möglich, mehr Aktien und Schuldtitel zu verkaufen, als am Markt vorhanden sind. Von dieser Handelsstrategie gehen daher besondere Risiken für die Stabilität und Integrität des Finanzmarktes aus.
Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps): Der Wert dieser Finanzinstrumente steigt mit der Wahrscheinlichkeit des Kreditausfalls des Schuldners. Derjenige, der Kreditausfallversicherungen (CDS) ohne eigenen Absicherungszweck erwirbt, kann an einem Verfall der Kreditwürdigkeit des Schuldners interessiert sein. Damit sind ungedeckte CDS besonders geeignet, um negative Markttendenzen zu verstärken bis hin zur Marktmanipulation.
Derivate sind Finanzinstrumente, deren Wert sich von anderen Handelsgütern wie Rohstoffen oder Aktien ableitet. Sie sind wesentliche Mitverursacher der Finanzmarktkrise und sie verstärken Währungsspekulationen.
Eins Auszug aus dem Bundesregierung-Beitrag.
Doch was versteht man unter ungedeckten Leerverkäufen? Hier muss man zunächst das Prinzip von normalen Leerverkäufen sich anschauen, bei denen sich Investoren Wertpapiere leihen, dann wieder verkaufen, um von dem erhofften fallenden Kurs sie wieder günstiger zu kaufen. Ungedeckte Leerverkäufe verflogen das gleiche Prinzip, jedoch haben sich Investoren keine Wertpapiere geliehen und müssen bis zu einem Liefertermin – unabhängig vom Kurs – diese erwerben.
Doch ganz ohne Kritik kommt auch dieser Gesetzentwurf nicht aus, da der Markt der ungedeckten Leerverkäufe in Deutschland sehr klein ist. Doch die Bundesregierung verteidigt die neue Regelung. Denn mit ungedeckten Leerverkäufen würde man eine Instabilität der Finanzmärkte riskieren. Laut dem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble neige der Markt ohne eine Regulierung zu einer Selbstzerstörung und die Bevölkerung glaube, dass die Politik nichts mehr zu sagen hätte.
Auch auf die Kritik, dass das Gesetz sinnlos sei, meinte Schäuble, dass der Alleingang Deutschlands keine Behinderung sei sondern es führe zu einer Beschleunigung für eine einheitliche europäische Reglung
















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