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Abfindung

4 November 2009

Den Begriff Abfindung gibt es in der Wirtschaft in verschiedenen Formen und Bereichen. Abfindung definiert im Aktien bzw. Börsen Bereich, das Veränderung einer Struktur ausgeglichen werden müssen. Am Beispiel besser erklärt, wird eine Aktiengesellschaft durch eine andere AG übernommen und durch die Betriebsübernahme bzw. Fusion werden die bisherigen Aktien der ersten genannten Aktiengesellschaft wertlos, so muss die Käufer Aktiengesellschaft den Aktionären einen Ausgleich anbieten. Am Börsenmarkt wird daher in den meisten Fällen den Aktionären die Option Barzahlung oder Aktientausch angeboten. Bei Barzahlung, werden die bisherigen ausgegebenen Aktien durch eine fixe Barentschädigung ausgeglichen. Beim Aktientausch, können Aktionäre der alten AG neue Aktien der anderen Aktiengesellschaft zu einem vorher Festgesetzen Wechselkurs umwandeln.

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